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EU: Stärkung der Position von Landwirten in der Lebensmittelversorgungskette

Mit den Rechtsvorschriften wird der Begriff „Fleisch“ stärker geschützt, indem er tierischen Erzeugnissen vorbehalten wird.

8 Juli 2026
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Der Rat hat neue Vorschriften angenommen, um die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette der EU zu verbessern. Dabei wird ihre Verhandlungsmacht gegenüber Käufern wie Verarbeitern und Einzelhändlern gestärkt, um sicherzustellen, dass sie einen gerechteren Wertschöpfungsanteil erhalten. Die Änderungen zielen auch darauf ab, faire Verträge zu fördern und die Erzeugerorganisationen zu stärken.

Mit der Reform werden gezielte Änderungen der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie ergänzende Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführt.

Im Rahmen der neuen Vorschriften werden schriftliche Verträge zum Standard und es sind Überprüfungsklauseln vorgesehen, um Marktveränderungen Rechnung zu tragen. Ferner wird die Anerkennung von Erzeugerorganisationen vereinfacht und deren kollektives Handeln unterstützt, unter anderem durch GAP-Mittel.

Es werden harmonisierte Vorschriften für freiwillige Vermarktungsangaben wie „fair“ und „kurze Lieferkette“ eingeführt, um die Transparenz zu verbessern.

Mit den Rechtsvorschriften wird der Begriff „Fleisch“ stärker geschützt, indem er tierischen Erzeugnissen vorbehalten wird, und es werden klarere Vorschriften festgelegt, um irreführende Vermarktung zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Die Maßnahmen sind eine Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der schwachen Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lieferkette. Sie ergänzen die bestehenden Vorschriften über unlautere Handelspraktiken und zielen darauf ab, die Einkommensstabilität und die Verteilung der Wertschöpfung zu verbessern.

Nächste Schritte

Der Rechtsakt wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, danach tritt er in Kraft. Einige Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Bezeichnungen von Fleisch, werden erst nach einem Übergangszeitraum von drei Jahren gelten, um der Branche Zeit zur Anpassung zu geben.

29. Juni 2026/ Europäischer Rat/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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